Kritik und Erwiderung
Die traditionelle Bezeichnung Maria Gorettis als „Märtyrerin der Reinheit“ bzw. „Märtyrerin der Jungfräulichkeit“ ist in jüngerer Zeit verstärkt Gegenstand theologischer Kritik geworden. In einem Beitrag auf katholisch.de vom 6. Juli 2026 argumentierten die Theologinnen Philippa Haase, Judith König und Ute Leimgruber von der Universität Regensburg, diese Kategorie sei „nicht länger haltbar“. Sie wenden sich dabei nicht gegen Maria Goretti selbst oder gegen ihre Heiligkeit, sondern gegen eine bestimmte Form ihrer hagiographischen und pastoralen Deutung.
Nach Ansicht der Autorinnen besteht die Gefahr, dass die traditionelle Erzählung den Blick vom Täter und dessen Verantwortung auf das Verhalten des Opfers verschiebt. Problematisch sei insbesondere eine Verbindung von Jungfräulichkeit und moralischer „Reinheit“, wenn dadurch der Eindruck entstehen könne, ein Opfer sexueller Gewalt verliere durch die erzwungene Handlung seine Reinheit oder müsse sich körperlich bis zum Äußersten wehren, um seine Unschuld zu bewahren. Eine solche Vorstellung könne zu einer Täter-Opfer-Umkehr beitragen.
Die Autorinnen verweisen dabei unter anderem auf Alessandro Serenellis eigene Rechtfertigungsversuche sowie auf konkrete Erfahrungen von Missbrauchsbetroffenen. In einem im Missbrauchsgutachten des Bistums Fulda dokumentierten Fall zwang ein Täter sein Opfer, „die Maria Goretti [zu] spielen, wie sie sich wehrt“. Eine andere Betroffene berichtete von Schuldgefühlen, weil sie – gemessen an dem ihr vermittelten Vorbild Maria Gorettis – ihre „Unschuld nicht aufs Äußerste verteidigt“ habe. Als theologisches Gegenmodell ziehen die Autorinnen Augustinus heran, der bereits in der Spätantike nachdrücklich betonte, dass eine gegen den Willen erlittene Vergewaltigung die Keuschheit eines Menschen nicht aufhebt: Die moralische Schuld liegt beim Täter, nicht beim Opfer.
Verteidiger der traditionellen Deutung widersprechen allerdings dem Schluss, die Verehrung Maria Gorettis müsse deshalb grundsätzlich als problematisch gelten. Der katholische Publizist Thomas V. Mirus etwa betont, Maria Gorettis sittliche Entscheidung dürfe nicht auf die Sekunden des gewaltsamen Angriffs reduziert werden. Alessandro Serenelli hatte ihr bereits zuvor wiederholt nachgestellt. Marietta habe seine Annäherungen über einen längeren Zeitraum hinweg freiwillig und ohne Gewalt zurückgewiesen. Ihre Entscheidung sei deshalb zunächst als bewusste sittliche Haltung zu verstehen und nicht als Forderung an Opfer, sich während einer Vergewaltigung körperlich bis zum Tod zu verteidigen.
Entscheidend ist dabei die Unterscheidung zwischen freiwilligem Handeln und einer unter physischem Zwang erlittenen Handlung. Auch nach traditioneller katholischer Moraltheologie verliert ein Opfer sexueller Gewalt durch eine gegen seinen Willen vollzogene Tat weder seine sittliche Reinheit noch trägt es Schuld an der Handlung des Täters. Maria Gorettis Verehrung muss daher nicht bedeuten, dass ein Missbrauchs- oder Vergewaltigungsopfer verpflichtet wäre, sein Leben durch körperliche Gegenwehr aufs Spiel zu setzen.
Johannes Paul II. hielt in seiner Botschaft zum 100. Todestag Maria Gorettis im Jahr 2002 ausdrücklich an der traditionellen Deutung der Heiligen als Märtyrerin der Reinheit fest. Zugleich hob er ihre Vergebung gegenüber ihrem Mörder als eine „geistliche und soziale Botschaft von außerordentlicher Bedeutung“ hervor. Ihre Lebensgeschichte stellte er damit nicht allein in den Zusammenhang sexueller Reinheit, sondern ebenso in jenen von Barmherzigkeit, Versöhnung und der Würde des Menschen. Gegenüber einer Kultur, welche die „Körperlichkeit überbewertet“, sah er in Maria Goretti ein Zeugnis für eine Freiheit, die sich an sittlichen Überzeugungen orientiert.
Die Kontroverse betrifft somit weniger die Frage nach der persönlichen Heiligkeit Maria Gorettis als diejenige, wie ihre Geschichte erzählt und pastoral verwendet werden soll. Die Kritikerinnen sehen bereits in der überlieferten Reinheits- und Jungfräulichkeitsrhetorik die Gefahr einer problematischen Fixierung auf das Verhalten des Opfers und weisen insbesondere auf deren mögliche Auswirkungen auf Betroffene sexueller Gewalt hin. Verteidiger betonen dagegen Maria Gorettis freiwillige sittliche Entscheidungen vor der Tat und vor allem ihre Vergebung nach der Tat als eigentlichen Schlüssel zu ihrer Verehrung.
Unberührt von diesem Interpretationskonflikt bleibt, dass die Verantwortung für Alessandro Serenellis Gewalttat allein bei ihm lag. Auch die traditionelle kirchliche Lehre schreibt einem Opfer sexueller Gewalt keine moralische Schuld für eine gegen seinen Willen erlittene Handlung zu.
Literatur
Haase, Philippa / König, Judith / Leimgruber, Ute: „Maria Goretti als Märtyrerin der Reinheit? Zeit für eine Intervention“, katholisch.de, 6. Juli 2026.
Johannes Paul II.: „Botschaft an den Bischof von Albano aus Anlaß des 100. Todestages der Hl. Maria Goretti“, 6. Juli 2002. Vatican.va.
Mirus, Thomas V.: „Defending St. Maria Goretti’s title ‘martyr of purity’“, Catholic Culture.
Pius XII.: Ansprache an die zur Heiligsprechung der hl. Maria Goretti in Rom versammelten Gläubigen, 24. Juni 1950. Vatican.va.
Pius XII.: In sollemni canonizatione Beatae Mariae Goretti, Virginis et Martyris, Predigt anlässlich der Heiligsprechung, 24./25. Juni 1950. Vatican.va.